Lampenverbot 2023

EU Ökodesign-Verordnung 2019/2020 (Single Lighting Regulation) & EU ROHS Richtlinie 2011/65/EU

Grundlagen und Folgen des Verbots

RoHS steht für "Restriction of the use of Hazards Substances", also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen.

Die Ökodesign-Verordnung der EU 2019/2020 bildet die Grundlage für das Ende der Leuchtstofflampen.

Im Genauen geht es dabei um die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln. Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und die Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist verboten.

Bis dato gab es Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck.

Anfang des Jahres wurden diese im Anhang III definierten Ausnahmeregelungen jedoch geändert. Demnach wird die Produktion vieler Leuchtstofflampen verboten.

Förderungen für Umrüstungen auf LED-Systeme

LED-Systeme in Innenbereich <20 kW Anschlussleistung

-  Der Austausch von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme

-  Die Anwendung von Lichtsteuerungssystemen (z. B.: bewegungs-/tageslichtabhängige Steuerung)

 

LED-Umstellung für Innenbeleuchtung >20 kW, Straßen- und Außenbeleuchtung sowie Sportstätten

Gefördert wird die Umstellung bestehender Beleuchtungssysteme auf LED-Systeme in folgenden Bereichen:

-  Beleuchtungsoptimierung von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen

-  Beleuchtungsoptimierung von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich

-  Beleuchtungsoptimierung von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung

Weitere Informationen können Sie von uns erhalten bzw. sind diese auf der Seite der KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING (KPC) abrufbar.

 

Externer Link zur Förderung:

https://www.umweltfoerderung.at/betriebe

Erhebung, Analyse und Kosten-Nutzen-Rechnung

Erstellung Lichtkonzept und Lichtplanung

Unterstützung, Förderung und Installation der Beleuchtungsanlage

Lichttechnische Messungen, Unterstützung bei Inbetriebnahmen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Umrüstung oder Sanierung?

Besser zu früh als zu spät. Im Jahr 2023 werden Leuchtstofflampen aufgrund ihres Quecksilbergehalts aus dem Handel genommen. Derzeit gibt es zudem auch noch Förderungen die eine Umrüstung sehr attraktiv machen.
 

Aus welchem Grund sollte saniert oder umgerüstet werden?

- Verbot von Leuchtstofflampen
- Geringere Energiekkosten
- Bessere Lichtqualität
- Verbesserung Beleuchtungsniveau
- Höhere Effizienz
 

Was kann einfachst saniert werden und welche Leuchten sollten umgerüstet werden?

- Langfeldleuchten
- Profilleuchten
- Flächenleuchten
- Lichtbandleuchten
 
z. B. in Büros, Gängen, Verkaufsflächen, usw.

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Lösungen individuell & universell

Individuallösung "linear"

Flache Lichteinsätze zur Umrüstung in bestehenden Leuchten. Erhältlich in den verschiedensten Längen und Höhe sowie Lichtleistungen.
 

Individuallösung "Fläche"

Lichteinsätze zur Umrüstung in bestehenden Flächen-Leuchten. Erhältlich in den verschiedensten Durchmessern/Größen und Lichtleistungen.
 

Individuallösung bei Tragschienen

Egal ob vorverdrahtete oder leere Tragschiene. Mit dem Leuchtenmodul kann eine Vielzahl an Tragschienen umgerüstet werden.
 

Profilsysteme

Ersatz bestehender Leuchten durch Profilleuchten die auf Maß gefertigt werden.
 

LED-Leuchten

Austausch bestehender Leuchten durch fertige LED-Leuchten/-Strahler.
 

LED-Lampen

Austausch bestehender Leuchtmittel durch LED-Retrofit-Leuchtmittel oder LED-Tubes.
 

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Für weitere Informationen steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung!